DIREKTZUGANG

Physiotherapie ohne Rezept

Als Heilpraktikerin für Physiotherapie darf ich dich ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich untersuchen und behandeln. Diese Erlaubnis besteht seit 2013 – auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes. Kein Arzt, kein Rezept, keine Warteliste.

30–90 Min Selbstzahler Ohne Arztverordnung
Branka Anolee Mitschke in ihrer Praxis im Siemersschen Hof

Für wen ist der Direktzugang geeignet?

Akute SchmerzenDu brauchst schnell Hilfe und möchtest nicht erst wochenlang auf Arzt, Rezept und Therapeuten warten.
Lange WartezeitenKassenzugelassene Praxen sind oft für Wochen ausgebucht. Als Privatpraxis kann ich dir in der Regel kurzfristig einen Termin anbieten.
Prävention & GesunderhaltungDu hast keine akute Erkrankung, möchtest aber regelmäßig etwas für deinen Körper tun – bei Verspannungen, Belastungsphasen oder zur Vorbeugung.
Selbstzahler & PrivatversicherteViele Privat- und Zusatzversicherungen erstatten Heilpraktikerleistungen. Bitte kläre das vorab mit deiner Versicherung.

So läuft es ab

1Telefonischer ErstkontaktDu rufst an oder schreibst eine E-Mail. Wir besprechen kurz, was dich bewegt, und vereinbaren einen Termin – meistens innerhalb weniger Tage.
2Ausführliche BefundaufnahmeBeim Ersttermin – er dauert in der Regel 90 Minuten – nehme ich mir Zeit für eine gründliche Befragung und Untersuchung: Vorgeschichte, aktuelle Beschwerden, Alltag, bisherige Behandlungen.
3Individuelle BehandlungDie Therapie richtet sich nach dem Befund. Kein Standardprogramm, sondern das, was für dich medizinisch sinnvoll ist.
4Verlaufskontrolle & HeimübungenIm weiteren Verlauf besprechen wir gemeinsam, was sich verändert hat, und ich zeige dir gezielte Übungen für zu Hause.

Das bietet der Direktzugang

  • Kein Arzttermin nötig – du kommst direkt zu mir
  • Termine innerhalb weniger Tage
  • 30–90 Minuten pro Sitzung – je nach Befund und Behandlungsphase
  • Ganzheitliche Befundaufnahme beim Ersttermin
  • Therapie passend zum Befund, nicht zum Kassenbudget
  • Rechtliche Grundlage: Heilpraktikergesetz (HeilprG), sektorale Erlaubnis seit 2013

Rezept oder Heilmittelverordnung – was ist der Unterschied?

Viele Patientinnen und Patienten fragen: „Ich habe doch kein Rezept – geht das trotzdem?“ Das ist ein weit verbreitetes Missverständnis, und es lohnt sich, die Begriffe kurz zu klären.

Rezept (ärztliche Verordnung für Medikamente)

Das klassische Rezept – ob rosa Kassenrezept oder blaues Privatrezept – ist eine ärztliche Verordnung für verschreibungspflichtige Arzneimittel. Du gibst es in der Apotheke ab. Seit 2024 ist das E-Rezept in Deutschland flächendeckend Pflicht.

Heilmittelverordnung (für Physiotherapie & Co.)

Eine Heilmittelverordnung – oft als „Muster 13“ oder umgangssprachlich als „Physio-Rezept“ bezeichnet – ist eine ärztliche Anordnung für Heilmittel wie Physiotherapie, Ergotherapie oder Logopädie. Sie wird nicht in der Apotheke eingelöst, sondern bei der Therapeutin. Gesetzlich Versicherte brauchen sie, damit die Krankenkasse die Kosten übernimmt.

Bei mir brauchst du weder das eine noch das andere: Als Heilpraktikerin für Physiotherapie behandle ich dich auf Grundlage des Heilpraktikergesetzes – ganz ohne ärztliche Verordnung. Du kommst direkt zu mir.

So arbeite ich – Branka Anolee Mitschke

Branka Anolee Mitschke, Heilpraktikerin für Physiotherapie

Was bedeutet Heilpraktikerin für Physiotherapie genau?

Das ist eine sektorale Heilpraktikererlaubnis – eingeschränkt auf das Gebiet der Physiotherapie. Sie ist nicht dasselbe wie eine normale Physiotherapieausbildung. Sie beinhaltet eine zusätzliche behördliche Überprüfung und berechtigt mich, dich ohne ärztliche Verordnung eigenverantwortlich zu untersuchen und zu behandeln. Ich habe diese Erlaubnis 2013 vom Gesundheitsamt Hamburg erhalten.

Muss ich vorher zum Arzt?

Nein. Genau das ist der Kern des Direktzugangs. Du kommst direkt zu mir – ohne Überweisung, ohne Rezept. Wenn ich im Laufe der Befundaufnahme merke, dass eine ärztliche Abklärung sinnvoll wäre, sage ich dir das offen.

Was kostet das und wer zahlt?

Die Abrechnung erfolgt in Anlehnung an das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Du bezahlst die Rechnung direkt – bar oder per Überweisung. Ob deine Versicherung erstattet, hängt von deinem Tarif ab. Alle Details dazu findest du auf der Seite Kosten & Abrechnung.

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Du möchtest ohne Rezept starten? Ruf einfach an oder schreib eine E-Mail.

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